Rückblick 2013
Das 2. Internationale Symposium Restrukturierung fand am 11. Oktober 2013 an der Fachhochschule Kufstein statt. Mit etwa 230 Teilnehmern, je zur Hälfte aus Deutschland und Österreich, hat sich die Jahreskonferenz zu einer ernstzunehmenden Veranstaltung eines grenzüberschreitenden Restrukturierungsdialogs entwickeln können, um Neues zu erfahren und Denkanstöße zu liefern.

Unter dem Rahmenthema Erfolgsfaktoren in der Restrukturierung und Sanierung wurden ausgewiesene Restrukturierungs-Spezialisten zum grenzüberschreitenden Dialog eingeladen, um Trends aufzuspüren sowie Gegensätzliches und Gleiches zu diskutieren. Gastgeber und Moderator der Veranstaltung war Professor (FH) Dr. Markus W. Exler, Leiter des Instituts für Grenzüberschreitende Restrukturierung an der Fachhochschule Kufstein. Unterstützt wurde die Jahreskonferenz von den Premiumpartnern Salzburg AG und Quest Consulting AG, Rosenheim.

Begrüßung und Einführung in das Thema
Professor (FH) Dr. Markus W. Exler, Fachhochschule Kufstein
Im Themenblock Insolvenzrechtliche Aspekte haben die erstklassigen Vortragenden den Bogen mit dem Überblick des Restrukturierungsrechts im europäischen Vergleich über die gemachten Erfahrungen mit dem ESUG in Deutschland und dem Focus auf die Eigenverwaltung in Österreich gespannt. Eine Diskussion hat diesen profunden Veranstaltungsteil abgerundet.
Vorgestellt und diskutiert wurden im Themenbereich Restrukturierungstrends die verschiedenen Interessen, die bei einem Distressed M&A-Prozess im Zusammenhang mit einer übertragenden Sanierung zu berücksichtigen sind. Darüber hinaus wurden relevante Aspekte einer Post Merger Integration besprochen.
Der Perspektivenwechsel vom Berater zur Geschäftsleitung sowie die Vorstellung von Forschungsergebnissen in Bezug auf die Erfolgsfaktoren von Sanierungsberatern, die abschließend in einer Podiumsrunde zur Diskussion gestellt wurden, haben die Jahreskonferenz 2013 sachgerecht abgerundet.
Restrukturierung als permanente Managementaufgabe,
Gastkommentar, Exler, KSI, 05/2013, S. 193

Das Restrukturierungsrecht im europäischen Vergleich
Prof. Dr. Christoph Paulus,
Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht an der Humboldt-Universität zu Berlin
Ausgeführt wurde, dass eine Restrukturierung nicht um ihrer selbst Willen durchgeführt werden sollte, sondern nur, wenn die wirtschaftlichen, unternehmerischen und Arbeitsplätze schaffenden Rahmenbedingungen für einen Erhalt gerade dieses Schuldners sprechen. Neben grundsätzlichen gesetzlichen Restrukturierungsbedingungen in Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien und England, ging Herr Prof. Paulus auch auf den US Bankruptcy Code (Chapter 11) sowie auf die Grundzüge eines insolvenznahen Rechts der alten Römer ein.
Der Inhalt des Vortrags kann im Aufsatz von Prof. Paulus nachgelesen werden: Internationales Restrukturierungsrecht. In: Recht der internationalen Wirtschaft, 2013, Jg. 59, H. 9, S. 577 - 583.

Das ESUG aus Sicht des Beraters - Ein Erfolgsmodell?
Burkhard Jung,
Geschäftsführer der hww Unternehmensberater GmbH, Berlin
Herausgearbeitet wurde das in Deutschland veränderte Rollenverständnis der in einem (vorläufigen) Insolvenzverfahren handelnden Akteure. Insbesondere die frühzeitige Einflussnahme der Gläubiger, hat seit dem 01.03.2012 die Branche verändert. Die weiteren Schwerpunkte waren die Eigenverwaltung nach § 270a InsO sowie der Vollstreckungsschutz nach § 270b InsO. Verbesserungspotenziale des ESUG sieht Herr Jung an den Anforderungen der Bescheinigung einer drohenden Zahlungsunfähigkeit, einer Standardisierung für das Schutzschirmverfahren zur Reduktion der Komplexität sowie der grundsätzlichen Ausgliederung in ein eigenes „Restrukturierungsgesetz“.

Die Eigenverwaltung im Sanierungsverfahren nach der Insolvenzordnung
Dr. Helmut Katzmayr,
Insolvenzrichter und Vizepräsident des Landesgerichtes Linz
In Österreich wurde zum 01.07.2010 das Insolvenzrechtsänderungsgesetz (IRÄG) mit der Zusammenführung der Ausgleichsordnung und der Konkursordnung zu einer Insolvenzordnung (IO) vollzogen. Vorgestellt wurde von Herrn Dr. Katzmayr ein Überblick über die in Österreich geltenden Voraussetzungen des Sanierungsverfahrens mit Eigenverwaltung. Dem Gericht muss vorgelegt werden, ein Sanierungsplan mit einer Mindestquote von 30 %, ein Vermögensverzeichnis, ein Schuldenstatus, ein Finanzplan sowie die letzten drei Jahresabschlüsse.
Dass in Verfahren mit Eigenverwaltung in Deutschland die vom Gericht bestellte Person zur Überwachung der unternehmerischen Geschäftstätigkeit als „Sachwalter“ bezeichnet wird, während dieser in Österreich „Sanierungsverwalter“ heißt, unterstreicht das Format dieses interdisziplinären Symposiums, auch auf semantische Unterschiede beider Länder hinzuweisen.

Vom Restrukturierungsberater zur Geschäftsleitung, die Umsetzung der eigenen Empfehlungen
Martin Strohschneider,
Leiter Beteiligungscontrolling, Megatech Industries AG, Wien
Herausgearbeitet wurden die unterschiedliche Sichtweise und das veränderte Verantwortungsprofil eines Beraters auf der einen und der Geschäftsleitung auf der anderen Seite. Insbesondere wurde die Tatsache akzentuiert, dass einem in der operativen Verantwortung täglich Entscheidungen abverlangt werden, auch dann, wenn dem Handelnden nicht immer alle Informationen vollständig zur Verfügung stehen. Eine Besonderheit ist nach Herrn Strohschneider die Tatsache, das eigene erstellte Restrukturierungsgutachten in der jetzt neuen Position verantwortlich umsetzen zu müssen.

Die übertragende Sanierung eines Unternehmens
Dr. Hans-Georg Kantner,
Leiter des Bereichs Insolvenz im Kreditschutzverband von 1870, Wien
Nach einem Überblick über das Tätigkeitsfeld des KSV 1870 greift Herr Dr. Kantner das in Österreich geltende Sanierungsprivileg für den Eigentümer auf, welches mit einer Verwertungssperre für die ersten Monate gekoppelt ist. Ist aber ein Sanierungsplan nicht darstellbar, eröffnet sich mit dem Verkauf des Unternehmens, im Zusammenhang mit einer übertragenden Sanierung, die Möglichkeit, den Werteerhalt des Unternehmens zu gewährleisten. Einer der wesentlichen Unterschiede gegenüber Deutschland (hier regelt der § 613a BGB die Übertragung auch der Arbeitsverhältnisse auf den Erwerber) regelt der § 3 Abs. 2 des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG), dass im Fall eines Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung oder eines Konkursverfahrens des Veräußerers nicht generell alle Arbeitsverhältnisse auf den Erwerber übergehen.

Distressed M&A und Post Merger Integration, die Sicht einzelner Interessensvertreter
Matthias Braun, Abteilungsdirektor Restrukturierung der Bayerischen Landesbank, München
Ludger Dohm, Geschäftsführer, Vedder GmbH, Lüdinghausen
Albert Hager, Vorstand, Quest Consulting AG, Rosenheim
Unternehmensverkäufe in einer Krise stehen unter einem hohen Zeit- und Handlungsdruck. Die Liquiditätssituation und demzufolge auch die Existenz werden mit jeder verstreichenden Woche zunehmend gefährdet. Unter Einbeziehung der Rahmenbedingungen des deutschen Insolvenzrechts ist es demzufolge das Ziel, das ein in der Krise sich befindendes Unternehmen mittels einer übertragenden Sanierung (in einem eröffneten Verfahren) zu veräußern. Dass eine Vielzahl von unterschiedlichen Stakeholderinteressen vorhanden sind, die es zu berücksichtigen gilt sowie die „Spielregeln“ der Kommunikation innerhalb eines Gläubigerausschusses, stellt Herr Braun einleitend heraus. Herr Hager führt aus, dass das Aufsetzen eines strukturierten M&A-Prozesses, in aller Regel ein Asset Deal, hilft, den Geschäftsbetrieb des angeschlagenen Unternehmens und deren Arbeitsplätze zu erhalten, um auch den Gläubigern die bestmögliche Befriedigung zu ermöglichen. Von Herrn Dohm wurde aus Erwerbersicht das Investitionskalkül sowie die Integrationsbemühungen der berühmten ersten 100 Tage sehr eindrucksvoll vorgestellt, insbesondere unter dem Hintergrund, dass eine Post Merger Integration neben dem Tagesgeschäft stattfinden muss.

Podiumsdiskussion
mit der Ergebnispräsentation einer Studie über die Akzeptanz und die Erfolgsfaktoren von Restrukturierungsberatern von Florian Trummer, Absolvent 2013, Masterstudiengang Unternehmensrestrukturierung & -sanierung an der Fachhochschule Kufstein. Die Diskussion wurde inhaltlich von Herrn Dr. Jochen Brinkmann, Geschäftsführer, MAZARS Consulting GmbH, Düsseldorf, unterstützt.
Die nächste Gelegenheit bei diesem grenzüberschreitenden Format, am Tor der Kitzbüheler Alpen, Interessantes zu erfahren sowie lebhafte Diskussionen und anregende Gespräche mit Fachkollegen zu führen ist beim 3. Internationalen Symposium Restrukturierung am 10. Oktober 2014.
Sollten Sie Interesse haben, an der Jahreskonferenz 2014 als Sponsor aufzutreten, würden wir uns über eine frühzeitige Kontaktaufnahme freuen.
Wir bedanken uns bei allen Partnern der Jahreskonferenz 2013, insbesondere bei den Premiumpartnern Salzburg AG und Quest Consulting AG, Rosenheim, sowie bei den Förderern lecon Insolvenzverwaltung, München und Tyrol Equity AG, Innsbruck.



„Nach dem gelungenen Auftakt 2012 wurden meine Erwartungen 2013 erneut übertroffen. Die ausgewogene Mischung aus Fachkompetenz und launigen Vorträgen von fachlich äußerst versierten und gut vorbereiteten Rednern in Verbindung mit der Gelegenheit zum Gedankenaustausch und Networking in angenehmer Atmosphäre und die Gastfreundschaft der FH Kufstein machen diese Veranstaltung zu einem Pflichttermin! Ich gratuliere Ihnen zu dieser Veranstaltung und habe mir den Termin für nächstes Jahr bereits vorgemerkt!“
Mag. Paul Jäger, Leiter Sanierungsmanagement, BTV - Vier Länder Bank, Innsbruck
„Ganz unbemerkt hat sich neben den einschlägigen Seminaranbietern hier eine Veranstaltung entwickelt, deren Teilnehmerliste ein ´Who is Who´ der Branche ist. Das Engagement der gesamten Lehrstuhl-Mannschaft und die breite Verankerung von Professor Exler ermöglichen eine hochprofessionelle Veranstaltung. Zum einen informiert sie prägnant über aktuelle Entwicklungen im Themenbereich Sanierung und Restrukturierung, zum anderen bietet sie ausgezeichnete Möglichkeiten zum überregionalen Netzwerken. Auf Wiedersehen im Oktober 2014!“
Martin Meesmann, Leiter Firmenkunden Nordbayern, Bayern LB, Nürnberg
„Eine ausgewogene Mischung aus Theorie, Praxis und einer angenehmen Atmosphäre. Die Beiträge mit oftmals grenzüberschreitenden Themen waren ausgesprochen fundiert und trotzdem kurzweilig. Das gesamte Konzept der rundherum gelungenen Veranstaltung hebt sich erfrischend hervor. Sie hat sich schon jetzt etabliert. Wir kommen gerne wieder.”
Breiter Ponzer Insolvenzverwaltung Sanierung, Holzkirchen
„Das Symposium war eine gelungene Veranstaltung. Ich war froh gekommen zu sein, denn ich hätte eine interessante und gut moderierte Veranstaltung verpasst.”
Dipl.-Psych. Sabine Siegl, Präsidentin des Verbands zur Förderung der Wirtschaftspsychologie e.V.